Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Alle Dienstleistungen unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.
§ 2 Leistungsgegenstand
I. Sarah Stephan verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung.
II. Die Beratungsleistung wird von Sarah Stephan als lizensierte Ernährungsberaterin, telefonisch, persönlich oder durch E-Mail oder Skype erbracht. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine ärztliche Behandlung oder Therapie.
III. Sarah Stephan übt die Tätigkeit als selbständige Tätigkeit aus. Eine Gewerbeanmeldung liegt vor.
§ 3 Personal Training
I. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und –ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten mit dem Klienten abgesprochen.
II. Die Dauer einer Personal Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
III. Sarah Stephan steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der Trainingszeiten per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.
§ 4 Ernährungsberatung
I. Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, z.B. Beratung und nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Klient verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
I. Der Klient erhält von Sarah Stephan eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
II. Der Preis der jeweiligen Trainingseinheit ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
§ 6 Weitere Leistungen
I. Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, Leistungsdiagnostiker, etc.) in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt für das Personal Training enthalten. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Klient selbst.
II. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten zusätzliche Kosten (bspw. Für Sporthallen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Sportanlagen, etc.) sind diese vom Klienten in vollem Umfang zu tragen.
§ 7 Haftung
I. Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit vollständig auszufüllen. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden ist dies obligatorisch. Als Personal Trainerin und Ernährungsberaterin unterstelle ich mich der Schweigepflicht.
II. Gegenüber dem Klienten schließt Sarah Stephan jede Haftung für einen Sach- und/oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehen Haftungsbeschränkung betroffen.
III. Sarah Stephan haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
IV. Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Sarah Stephan vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Sarah Stephan übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Waren oder Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
V. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
VI. Sarah Stephan haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.
VII. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche physische oder psychische Schäden übernommen, sofern diese nach einer Beratung von Sarah Stephan auftreten.
VIII. Um evtl. gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Sarah Stephan.
§ 8 Verhinderung
I. Um ein effektives Training oder Beratungsgespräch zu ermöglichen, bitte ich um pünktlichen Trainingsbeginn.
II. Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainings- oder Beratungseinheit in voller Höhe berechnet. Sarah Stephan ist nicht verpflichtet, den nicht selbst verschuldeten verspäteten Beginn einer Trainingseinheit nachzuholen.
III. Ausgenommen sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Krankheit.
§ 9 Ersatzansprüche
I. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Sarah Stephan können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
§ 10 Datenschutz
I. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von Sarah Stephan gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet.
II. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Einheit gelöscht.
§ 11 Geheimhaltung
I. Sarah Stephan hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 12 Vertragsbeginn und –ende
I. Mit Unterzeichnung des Anamnesebogens und der Haftungsausschlusserklärung gilt der Vertrag für die persönliche Beratung zwischen dem Klienten und Sarah Stephan als rechtskräftig.
II. Für die Online-Beratung gilt der Vertrag zwischen dem Klienten und Sarah Stephan als rechtskräftig, wenn der Klient verbindlich seinen Vertragswunsch äußert und die Vertragsrechnung erhält.
III. Kommt der Kunde mit einer Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, so kann Sarah Stephan den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 13 Sonstige Vereinbarungen
I. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.
II. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung, Ort, etc.) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung.
§ 14 Sporttauglichkeit
I. Der Kunde versichert, sportgesund zu sein.
II. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, etc.) vor, während oder nach dem Training wird der Klient Sarah Stephan sofort unterrichten.
III. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt.
§ 15 Schlussbestimmungen
I. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
II. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Stand: 20.01.2022