Zusatzstoffe
Dass ein Pudding cremig ist und eine Orangenlimonade fruchtig gelb, liegt meist an künstlichen Zusätzen. Nicht alle sind unbedenklich, bestimmte Stoffe können Allergien auslösen, Organe schädigen oder stehen im Verdacht, Krebs zu erregen.
Um sich als Verbraucher vor unliebsamen Zutaten zu schützen, sollte man die Zutatenliste genau studieren. Ein Großteil der Zusatzstoffe wird chemisch hergestellt. Insbesondere bei Aromen ist es aber üblich und erlaubt, die Substanzen auch aus natürlichen Ausgangsstoffen zu gewinnen. Dabei sind auch Rohstoffe erlaubt, die nicht als Lebensmittel gelten - wie zum Beispiel Federn, Borsten oder Holz-Substanzen. Lebensmittelrechtlich wird das so gewonnene Aroma dann als "natürliches Aroma" bezeichnet.
Natürlich ist auch z.B. der rote Farbstoff E120 – echtes Karmin. Dieser wird aus getrockneten Schildläusen gewonnen. Karmin steckt z.B. in Trolli – Saure Glühwürmchen, Mentos – Kaugummi Full Fruit, Müllermilch Kirsch – Banane, m&ms´s Crispy oder Ehrmann – Obstgarten Erdbeere. Aufgrund des tierischen Farbstoffes sind diese Produkte nicht für Vegetarier oder Veganer geeignet. Weitere Zusatzstoffe, die für Vegetarier und Veganer ungeeignet sind, findest du weiter unten.
Lebensmittelfarbstoffe werden in der Lebensmittelindustrie als verkaufsfördernde Maßnahme verwendet, da gefärbte Lebensmittel meist appetitlicher erscheinen. Farbstoffe können überall dort eingesetzt werden, wo sie die natürlichen Farbtöne unterstützen, die beispielsweise während oder durch die Verarbeitung und Lagerung verblassen. Zusätzlich helfen sie der Lebensmittelindustrie Produkte in immer demselben Farbton anzubieten. Doch einige Farbstoffe sind kritisch zu betrachten.
E-Nummern haben keinen guten Ruf. Zu Recht, denn Lebensmittelzusatzstoffe können zu Allergien führen und Krankheiten auslösen. Aber welche E-Nummern sollte man wirklich vermeiden?
Zum Beispiel sind Azofarbstoffe beliebte Färbemittel für Lebensmittel und Textilien. Sie sind allerdings nicht unumstritten. Diese Farbstoffe zählen zur Gruppe der synthethischen Farbstoffe, das heißt, sie kommen natürlicherweise nicht in der Natur vor. Azofarbstoffe sind im Gegensatz zu vielen natürlichen Färbemitteln äußerst hitzebeständig und lassen sich unabhängig vom pH-Wert in allen Arten von Lebensmitteln einsetzen. Natürliche in Pflanzen vorkommende Farbpigmente neigen dazu, sich bei neutralen oder alkalischen pH-Werten zu entfärben.
Seit dem 20. Juli 2010 müssen Lebensmittel, die mit den Farbstoffen E102, E110, E122, E124 und E129 sowie E104, das strukturchemisch kein Azofarbstoff ist, gefärbt wurden, einen Warnhinweis auf der Packung tragen: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen", denn Kinder, die ein mit Azofarbstoffen gefärbtes Getränk verabreicht bekommen, neigen zu hyperaktiven Verhalten und Konzentrationsschwäche. Außerdem werden durch Enzyme einige Azofarbstoffe in ihre Ausgangsverbindungen aufgespalten, weswegen sie ebenfalls als krebserregend gelten.
Gelbe Farbstoffe
E102 – Tartrazin kommt in Senf, Puddingpulver, Schmelzkäse sowie Getränken und Süßigkeiten vor. Dieser Farbstoff kann Hautausschläge und Atemnot verursachen. Vor allem für Menschen, die an einer Unverträglichkeit gegenüber Aspirin leiden, ist dieser Farbstoff bedenklich. Die krebserregende Wirkung dieses Farbstoffs ist umstritten. In Norwegen ist der Farbstoff E102 verboten.
E104 - Chinolingelb kommt in Götterspeise, Brausepulver, Kaugummi, Räucherfisch und Obstweinen vor. Der Farbstoff begünstigt nicht nur Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen, sondern auch Pseudoallergien. Das sind Allergien, die nur die Symptome einer klassischen Allergie haben, aber keine immunologische Reaktion zeigen. Außerdem steht Chinolingelb in Verdacht, Krebs auszulösen und ist in den USA, in Japan und Norwegen verboten.
E110 – Gelborange färbt Produkte wie Weingummi, Lachsersatz oder Käse gelborange. Dieser Farbstoff löst identischen Beschwerden wie E102 – Tartrazin aus und führte in Tierversuchen zu Nierentumoren.
Rote Farbstoffe
E120 – Echtes Karmin wird aus weiblichen, getrockneten Schildläusen gewonnen und färbt Konfitüren, Süßigkeiten und Getränke. Daher sind alle Produkte mit E120 nicht für eine vegetarische Ernährung geeignet.
E122 – Azorubin kommt in Fertigprodukten und Fertigsuppen vor, aber auch in Getränken und Süßigkeiten und kann Allergien auslösen, sowie die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen.
E123 – Amaranth (der Farbstoff, nicht das Pseudogetreide) steht im Verdacht, die Nieren zu schädigen. In Amerika ist dieser Farbstoff verboten, da er krebserregend ist. Man findet diesen Farbstoff in Spirituosen, Likören und Kaviar.
E124 – Cochenillenrot färbt Lachsersatz so schön rot. Er steckt auch in Chorizo-Wurst, Fruchtgelee und anderen Süßwaren und kann Allergien auslösen, sowie die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen.
E127 – Erythrosin ist nur für Cocktailkirschen, kandierte Kirschen oder Obstsalat mit Kirschanteil zugelassen und kann neben Hyperaktivität auch Schilddrüsenprobleme verursachen.
E129 – Allurarot findet man in Süßwaren, Desserts und Getränken. In Dänemark, Schweden, Belgien, Frankreich und der Schweiz ist E129 verboten. Menschen mit Aspirin- oder Benzoesäureallergie, Asthma oder Neurodermitis sollten die E-Nummer meiden. Allurarot kann die Aktivität und die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen.
Braune Farbstoffe
findet man in Cola, Süßigkeiten, Kuchen und Soßen.
E150 – Zuckerkulör gilt als unbedenklich, solange man die empfohlene Tagesdosis von 300 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht nicht übersteigt. In den USA müssen Lebensmittel mit E 150 einen Warnhinweis tragen, der auf das potentielle Krebsrisiko hinweist.
E154 – Braun FK kann in größeren Mengen die inneren Organe schädigen. Zugelassen ist dieser Farbstoff ausschließlich für Räucherhering.
E155 – Braun HT ist ein aus Erdöl hergestellter Farbstoff. Er kann Allergien, Atemnot, Ekzeme und Nesselsucht auslösen. Außerdem konnte dieser Zusatz mit Demenz, Parkinson und Alzheimer in Verbindung gebracht werden.
Weitere Farbstoffe
E142 – Grün S findet man in Pfefferminzbonbons, Dosenerbsen und Getränken. Man darf sich schon fragen, warum Erbsen noch grüner gefärbt werden müssen. E142 ist in den USA, Kanada, Japan und Norwegen verboten. Der Zusatzstoff Grün S steht im Verdacht, Alzheimer zu begünstigen und hat in Tierversuchen zu Erbgutschäden geführt.
E171 – Titandioxid wird als weißer Überzug für Kaugummis oder Süßigkeiten verwendet. Derzeit wird über mögliche Risiken von Titandioxid diskutiert, denn bei Tierversuchen traten Erkrankungen des Immunsystems und Schädigungen des Dickdarms auf. Zudem kam es bei Mäusen zu zellulären Veränderungen, und es ist unklar, ob der Zusatzstoff nicht vielleicht krebserzeugend wirkt.
E173 – Aluminium kennen wir als sehr kritische Zutat in Deodorants. Heutzutage sind die meisten Deodorants frei von Aluminium, denn es steht im Verdacht, Alzheimer, Demenz und Brustkrebs auszulösen. Als silbergrauer Farbstoff ist E173 allerdings für Überzüge von Zuckerwaren und Dekorationen von Kuchen und Gebäck zugelassen.
Weitere Zusatzstoffe
E407 – Carrageen zählt zu den häufigsten Zusatzstoffen und wird oft als Geliermittel und Stabilisator eingesetzt. Besonders oft kommt Carrageen in Sahne, Pudding, Eis und anderen Milchprodukten vor. Auch in Wein und Bier kann Carrageen vorkommen, da der Stoff oftmals als Filtermittel verwendet wird.
Allerdings ist Carrageen aufgrund gesundheitlicher Folgen umstritten: Es gilt als krebserregend und ist in Säuglingsnahrung verboten.
Bereits 1982 hat eine Studie mit Tierversuchen ergeben, dass Carrageen wahrscheinlich krebserregend ist. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Vielzahl weiterer Studien mit Ratten und Hamstern. Eine Studie von hat außerdem eine chronische Darmerkrankung als Folge von Carrageen festgestellt. Weiterhin konnte auch festgestellt werden, dass Carrageen allergieähnliche Symptome hervorrufen kann. Deshalb sollten Personen, die an einem sensiblen Darm oder Reizdarm leiden, auf Carrageen und andere Zusatzstoffe möglichst ganz verzichten.
Es gibt gute Alternativen zu Carrageen, z.B. Flohsamenschalen, Agar Agar oder Pektin.
E620 - E625 – Glutamate sind Geschmacksverstärker, die häufig in Fertigprodukten und Chips stecken und wie ein Rauschgift auf den Körper wirken. Migräne, Magenschmerzen, Schläfendruck und Bluthochdruck können als Folge von Glutamat auftreten. Außerdem steigern Glutamate den Appetit und sind mitverantwortlich für Übergewicht, aber auch für Alzheimer und Parkinson.
E951 – Aspartam ist ein Süßungsmittel und steht im Verdacht Leukämie und Knochemarkskrebs auszulösen. Weiterhin kann Aspartam zu Kopfschmerzen und Gedächtnisverlust führen.
E954 – Saccharin und E955 – Sucralose findet man häufig in zuckerfreien Lebensmitteln wie z.B. Energydrinks, Marmeladen & Konfitüren, Desserts und Süßigkeiten. Diese Süßstoffe verwandeln gesunde Darmbakterien in krankmachende Mikroben, die sich in Leber, Milz und Nieren sammeln und zahlreiche Infektionen auslösen. Bereits geringe Mengen können die Darmflora nachhaltig negativ beeinträchtigen. Außerdem: Einige Süßstoffe, die nach dem Ausscheiden in die Kanalisation gelangen, sind in Kläranlagen nicht abbaubar. Welche langfristigen Folgen die Rückstände auf die Qualität von Trinkwasser und Mineralwasser sowie die Umwelt haben, ist noch gar nicht absehbar.
E999 – Quillajaextrakt soll die Schaumbildung bei Getränken verbessern, kann aber auch die Anzahl der Blutzellen vermindern und deren Funktion einschränken.
Natürliche Zusatzstoffe aus Tierprodukten
für Veganer gänzlich ungeeignet
E120 – echtes Karmin wird aus getrockneten Schildläusen gewonnen. Karmin steckt z.B. in Trolli – Saure Glühwürmchen, Mentos – Kaugummi Full Fruit, Müllermilch Kirsch – Banane, m&ms´s Crispy oder Ehrmann – Obstgarten Erdbeere.
E441 – Gelatine findet man in Süßigkeiten wie Gummibärchen, Fruchtgummi, Marshmallows und Schokoküssen, sowie auch in Joghurts, Quark und Frischkäse als Verdickungsmittel und wird aus Tierhäuten, Knochen und Knorpel, meist von Schweinen, gewonnen. Außerdem dient Gelatine häufig zur Klärung von Saft und auch als Trägerstoff von zugesetzten Aromen und Vitaminen, weshalb sie zum Beispiel in Multivitaminsäften eingesetzt werden kann, ohne deklariert werden zu müssen.
E904 – Schellack wird aus dem Sekret weiblicher Lackschildläuse gewonnen und dient als Überzugsmittel von Kaugummis, Süßwaren und Snacks.
E 913 – Lanolin wird von der Haut der Schafe ausgeschieden und aus der Wolle extrahiert. Es dient hauptsächlich als Überzug von Kaugummis.
E920 – L-Cystein wird häufig bei der Herstellung von Backwaren als Mehlbehandlungsmittel eingesetzt, um den Teig besser kneten und verarbeiten zu können. L-Cystein kann aus Federn und Borsten gewonnen werden. Außerdem kommt in manchen Bäckereien Schweineschmalz zum Einsatz. Wer sicher gehen möchte, sollte daher lieber direkt beim Bäcker nachfragen, welche Produkte vegan sind.
Lab findet man in den meisten Käsesorten und auch in einigen Frischkäsesorten und wird aus den Mägen junger Kälber gewonnen. Dazu wird die Magenschleimhaut klein gehäckselt und die nötigen Enzyme chemisch extrahiert. Als Alternative werden Enzyme aus Schimmelpilzen genutzt. Mittlerweile wird fast immer angegeben, ob tierisches Lab oder ein Austauschstoffe zum Einsatz kam.
Chips enthalten meist nicht nur Milchzucker, sondern gleich eine ganze Palette an tierischen Produkten. So gab ein großer Chipsproduzent gegenüber der Organisation Foodwatch an, dass weite Teile seines Sortiments tierische Bestandteile enthalten, je nach Sorte Wild, Fisch, Geflügel, Rind oder Schwein. In der Zutatenliste muss dies nicht aufgeführt werden. Denn wenn tierische Bestandteile als Trägerstoffe von Aromen und Vitaminen in Lebensmittel kommen, müssen sie nach geltendem Recht nicht deklariert werden.
Es ist schwer, bei all den Zusatzstoffen den Überblick zu behalten. Mit natürlichen, frischen und möglichst unverarbeiteten Zutaten kann man zahlreichen Zusätzen aus dem Weg gehen. So weiß man immer was drin ist und behält den Überblick. Und gesünder ist es auch.
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